Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Definition

Bei der Ausfüllung des von den Versicherungen übersendeten Schadensformulare sind bei den näheren Angaben zum Schadensfall immer zum einen der Versicherungsvertrag und zum anderen die Versicherungsbedingungen zu berücksichtigen, wobei hier die Gefahr des teilweisen/vollständigen Verlust von Versicherungsleistungen bei einer fehlerhaften oder unvollständigen Ausfüllung oder entsprechenden Angaben besteht. Bei der Abwicklung eines Versicherungsfalls ist immer zu berücksichtigen, dass sich auf der Seite der Versicherungen immer deren Sachbearbeiter mit versicherungsrechtlichen Kenntnissen befinden, die nicht Ihr Interesse vertreten, sondern das Interesse der Versicherungen und daher bestrebt sind, möglichst viele Versicherungsbeiträge zu erhalten, aber im Leistungsfall /Versicherungsfall entstandene Schäden nicht oder nur teilweise zu bezahlen und dementsprechend Versicherungsleistungen nur teilweise bezahlen oder vollständig ablehnen mit nicht zutreffenden Begründungen.

 

Teilweise ist auch – im Gegensatz bei dem Einzug der Versicherungsprämien – im Versicherungsfall eine langsame Bearbeitung durch die Versicherungen zu beobachten beziehungsweise eine Verzögerung durch mehrere Nachfragen oder bei der Korrespondenz mit Versicherungen standardisierte Musterschreiben ohne Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall. Oftmals im Versicherungsfall werden die bedingungsgemäßen Versicherungsleistungen ganz oder teilweise von den Versicherungen gekürzt – teilweise ohne oder mit einer nicht zutreffenden Begründung oder Verweisen auf eine auf den konkreten Einzelfall nicht zutreffende oder veraltete Rechtsprechung. Bei sämtlichen beschriebenen Punkten können – teilweise nicht mehr zu behebende – Fehler erfolgen, die zu einem teilweisen/vollständigen Verlust der Versicherungsleistungen im Schadensfall führen können.

 

Damit Sie im Versicherungsfall bedingungsgemäße Versicherungsleistungen erhalten, ist eine qualifizierte rechtliche Beratung dringend zu empfehlen. Diese Beratung kann bereits in einem frühen Stadium vor Abschluss eines Versicherungsvertrages ansetzen, über die teilweise sehr bedeutsame weichenstellende Ausfüllung des Schadenfragebogens beziehungsweise der Angaben nach einem Versicherungsfall bis zur Durchsetzung von bedingungsgemäßen Versicherungsleistungen nach einer vollständigen oder teilweisen Leistungsablehnung durch die Versicherung nach einem Schadensereignis gehen. Unabhängig davon, ob es um außergerichtliche oder gerichtliche Beratung geht, sind besondere Kenntnisse im Versicherungsrecht erforderlich, um Ihre Rechte qualifiziert und bestmöglich gegenüber den Versicherungen durchsetzen zu können.

 

Rechtsanwalt Schnell wurde aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Tätigkeiten auf dem Gebiet des Versicherungsrechts die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Versicherungsrecht" von der Rechtsanwaltskammer Freiburg verliehen.

Kontakt

Herr Schnell

 

Rechtsanwalt Markus Schnell 
Fischerstraße 16
78464 Konstanz
Telefon  07531/23028

     0174/9690510
Fax  07531/28 225 93

Zur Person

Öffnungszeiten des Sekretariats

Mo. - Fr.     09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Mo. - Do.    14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

Terminvereinbarungen nach Absprache sind auch außerhalb der o.g. Zeiten möglich.