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Definition Versicherungsrecht

Jeder/Jede hat eine Vielzahl von Versicherungen – egal ob es sich um Pflichtversicherungen wie beispielsweise die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung oder freiwillige Versicherungen wie beispielsweise die Privathaftpflichtversicherung handelt.

Um im Versicherungsfall seinen Schaden ersetzt zu halten, sind eine Vielzahl von Hürden zu überwinden beziehungsweise Punkte zu beachten, die bei Nichtberücksichtigung zu einem teilweisen/vollständigen Verlust von Versicherungsleistungen führen können:

 

Es beginnt bereits beim Abschluss des Versicherungsvertrages wo auf eine die konkrete Situation berücksichtigende Beratung und Empfehlung des Versicherungsabschlusses zu achten ist. Hierzu gehört auch eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des bestehenden Versicherungsschutzes durch im Laufe der Zeit erfolgenden Entwicklungen, um Nachteile wie eine Unterversicherung zu vermeiden, die im Schadensfall zu Leistungskürzungen führen kann.

 

Die Beratung und Überprüfung des Versicherungsschutzes sind durch entsprechende Beratungsprotokolle zu dokumentieren, worauf ein gesetzlicher Anspruch entsteht. Auch eine – aus verschiedenen Gründen mögliche - fehlerhafte Ausfüllung des Versicherungsantrages kann im Schadensfall zu Nachteilen bis hin zur vollständigen Leistungsverweigerung und rückwirkende Aufhebung des Versicherungsvertrages führen. Im Versicherungsfall sind neben der Schadensmeldung - teilweise innerhalb sehr kurzer Fristen - verschiedene Obliegenheiten durch Sie als Versicherungsnehmer zu erfüllen, um bedingungsgemäße Versicherungsleistungen zu erhalten. Bei einer nicht vollständigen oder zu späten Erfüllung von Obliegenheiten sind Kürzungen der Versicherungsleistungen bis hin zum vollständigen Verlust möglich...weiterlesen

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